Bedingungen für die Hilti Smart Servicepakete

Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung der Hilti SMART Servicepakete - Logistik - Hilti Österreich durch die Hilti Austria GmbH ("Hilti") an den Kunden. Die unter https://www.hilti.at/agb verfügbaren Hilti Verkaufs- und Leistungsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und zusätzlichen Informationen im Hilti Logistik Service Katalog unter Hilti Lieferservice - Hilti Österreich sind Bestandteil dieser Bedingungen (zusammen die "Hilti Smart Servicebedingungen").


1.  Servicepakete und Gebühren

Die verfügbaren Hilti Smart Servicepakete sind jederzeit unter Hilti SMART Servicepakete - Logistik - Hilti Österreich einsehbar.

Mit der Bestellung eines der Hilti Smart Servicepakete stellt der Kunde über sein mit einer spezifischen Kundennummer geführtes Kundenkonto einen Antrag auf Abschluss eines Abonnementvertrags ("Abonnementvertrag") über die im jeweiligen Hilti Smart Servicepaket enthaltenen Logistikdienstleistungen zum angegebenen Entgelt ("Abonnementgebühr"). Der Abonnementvertrag kommt mit der Annahme des Antrags seitens Hilti ausschließlich zwischen dem unter der spezifischen Kundennummer registrierten Unternehmen und Hilti zustande. Hilti ist zur Annahme von Anträgen nicht verpflichtet.

Der Kunde kann zwischen monatlicher Zahlung und Kündbarkeit ("Monatsabonnement") oder jährlicher Zahlung und Kündbarkeit ("Jahresabonnement") wählen. Zahlungsziel ist jeweils 7 Tage netto nach Erhalt der Rechnung, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Barzahlung ist ausgeschlossen.

Die Abonnementgebühr ist für die Dauer des Abonnementvertrags zu zahlen, unabhängig davon, ob der Kunde die im jeweiligen Hilti Smart Servicepaket enthaltenen Logistikdienstleistungen in Anspruch nimmt. 

2.  Einschränkungen von Logistikdienstleistungen

Die Hilti Smart Servicepakete gelten nur für Lieferungen innerhalb Österreichs. Sie können zudem bestimmten geografischen, bestandsbezogenen, produktspezifischen oder anderweitigen Einschränkungen unterliegen. Diese sind im Hilti Logistik Service Katalog beschrieben, der unter Hilti Lieferservice - Hilti Österreich abrufbar ist. 

Sonderwünsche im Bereich des Projektgeschäfts (z.B. große Mengen), Anfragen nach speziellen Entladeeinrichtungen und/oder Spezialfahrzeugen sind nicht Teil der Hilti Smart Servicepakete. 

3.  Laufzeit und Kündigung

3.1
  Das Monatsabonnement läuft auf unbestimmte Zeit und ohne Mindestlaufzeit, bis es gemäß den Klauseln 3.2 oder 3.3 gekündigt wird. Das Jahresabonnement hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Zustandekommen des Abonnementvertrags und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor gemäß den Klauseln 3.2 oder 3.3 gekündigt wird. 

3.2  Hilti kann den Abonnementvertrag schriftlich oder durch E-Mail an die vom Kunden bei Abschluss des Abonnementvertrags angegebene E-Mail-Adresse kündigen. Eine Änderung der E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Hilti Kundendienst mitzuteilen und wird wirksam, sobald der Kunde eine Bestätigung über die Umsetzung der Änderung erhalten hat.

Der Kunde kann den Abonnementvertrag schriftlich oder per Email an hiltiaustria@hilti.com  kündigen.

Ein Monatsabonnement kann von jeder Partei jederzeit bis zum 15ten eines Monats mit Wirkung zum Monatsende gekündigt werden. 

Ein Jahresabonnement kann von jeder Partei frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen mit Wirkung zum Ende der Mindestlaufzeit und im Anschluss jeweils mit einer Frist von 30 Tagen mit Wirkung zum Ende der jährlichen Verlängerung gekündigt werden. 

3.3  Ungeachtet der Klausel 3.2 kann der Abonnementvertrag durch eine Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere in folgenden Fällen:

i.  Die andere Partei verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung der Hilti Smart Servicebedingungen und behebt diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch die kündigende Partei. Das Versäumnis, rechtzeitige Zahlungen zu leisten, gilt als wesentlicher Verstoß; oder

ii.  die andere Partei wird zahlungsunfähig (insolvent), beantragt einen Zahlungsaufschub, leitet die Liquidation ein oder trifft gerichtlich oder außergerichtlich ein ähnliches Abkommen mit Gläubigern; oder

iii.  die gegenwärtige Unternehmenskontrolle oder die Eigentumsverhältnisse der anderen Partei ändern sich wesentlich, oder ein wesentlicher Teil ihrer Aktienanteile wird an andere natürliche oder juristische Personen übertragen, sofern dieser Kontrollwechsel bzw. diese Änderungen für die kündigende Vertragspartei nicht akzeptabel sind.

4.  Änderung der Hilti Logistik Abonnementbedingungen

4.1.  Hilti kann die Hilti Smart Servicebedingungen und/oder die einzelnen Hilti Smart Servicepakete jederzeit ändern, indem Hilti den Kunden über die Änderungen per E-Mail an die vom Kunden bei Abschluss des Abonnementvertrags angegebene E-Mail-Adresse informiert. Eine Änderung der E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Hilti Kundendienst mitzuteilen und wird wirksam, sobald der Kunde eine Bestätigung über die Umsetzung der Änderung erhalten hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Änderungen akzeptiert hat, wenn er diesen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach ihrem Erhalt schriftlich widerspricht. Im Falle des Widerspruchs kann Hilti den Abbonementvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

5.  Haftungsbeschränkung

Liefer- und Leistungszeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und Hilti übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Nichteinhaltung der angegebenen Lieferzeiten. Es gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß der unter https://www.hilti.at/agb verfügbaren Hilti Verkaufs- und Leistungsbedingungen.

6.  Zusätzliche Bestimmungen

6.1  Hilti ist berechtigt, die Abonnementgebühr gemäß dem anwendbaren lokalen OECD-Verbraucherpreisindex, der mit dem lokalen Verbraucherpreisindex verknüpft ist, anzupassen. Solche Anpassungen können von Hilti jederzeit vorgenommen werden, wenn sich der jeweilige Index innerhalb von zwölf Monaten um mehr als 4 % ändert.

6.2  Wenn bestimmte Regelungen dieser Hilti Smart Servicebedingungen jetzt oder später als ungültig befunden werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Hilti Smart Servicebedingungen. Die Parteien ersetzen solche Regelungen unverzüglich durch andere, rechtlich gültige Regelungen, deren Inhalt und Auswirkungen mit der Absicht der ungültigen Regelungen übereinstimmen.

6.3  Eine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei ihre Rechte aus dem Abonnementvertrag nicht an Dritte abtreten und/oder ihre Pflichten gemäß daraus nicht an Dritte übertragen. Unbeschadet des Vorstehenden hat Hilti jederzeit das Recht, Forderungen, die sich aus dem Abonnementvertrag ergeben, sowie alle Sicherheits- und Zusatzrechte, die sich auf den Abonnementvertrag beziehen, ohne die Einwilligung der anderen Partei an Dritte zu übertragen. 

6.4.  Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige eigene Ansprüche mit Ansprüchen von Hilti oder Dritten zu verrechnen, an die Hilti seine Rechte abgetreten und/oder seine Pflichten aus dem Abonnementvertrag übertragen hat.