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5 months ago

In Teil 3 unserer Fachserie zeigen wir, welche praktischen Rahmenbedingungen bei der Ausführung nachträglich installierter Bewehrungsanschlüsse zu beachten sind

Rebar Bewehrungsanschluss,Ausführung

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Planung und Bemessung allein reichen nicht – wenn nachträglich eingemörtelte Bewehrungsanschlüsse ihre Funktion erfüllen sollen, kommt es auf die technisch saubere Ausführung an. Und zwar von Anfang an. Denn jede nachlässig gesetzte Bohrung, jedes falsch verwendete Werkzeug oder jeder unscharf formulierte Eintrag im Leistungsverzeichnis kann zur Schwachstelle werden. Dieser Beitrag fasst die zentralen Anforderungen zusammen – für Planer:innen, Prüfende und Ausführende gleichermaßen.

Fachgerechte Ausführung beginnt mit zertifizierten Betrieben

In Deutschland dürfen nachträglich eingemörtelte Bewehrungsstäbe ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden. Diese Verpflichtung gilt nicht in allen Ländern. Zur Qualifizierung bieten die Mörtelhersteller bundesweit Schulungen mit theoretischer und praktischer Prüfung an (z.B. Hilti Rebar Schulung).
Damit wird sichergestellt, dass das ausführende Personal über das notwendige handwerkliche Können, die erforderliche Baustellenerfahrung sowie die geprüfte Gerätschaft verfügt. Die Qualifikation ist befristet und orientiert sich an folgender Anforderung:
„Die Arbeiten müssen von einem im Eignungsnachweis benannten, durch eine anerkannte Prüf- oder Überwachungsstelle geschulten Baustellenfachpersonal durchgeführt werden.“

Bewehrung orten, Bauteil vorbereiten

Vor dem Einbau ist die Lage der vorhandenen Bewehrung mit geeigneten Betondetektionsgeräten zu lokalisieren, mit den Planunterlagen abzugleichen und auf dem Bauteil eindeutig zu markieren.
Dies dient nicht nur der sicheren Einbauplanung, sondern auch dem Schutz bestehender Einlegeteile, die beim Bohren nicht beschädigt werden dürfen – etwa vorhandene Bewehrung, Spannlitzen, Einbauteile oder Leitungen.
In projektspezifischen Ausführungsunterlagen kann diese Anforderung beispielsweise wie folgt festgelegt werden:
„Bestandsbewehrung und andere Einbauteile sind vor der Installation mit einem geeigneten Ortungssystem (z. B. Hilti Ferroscan) zu lokalisieren und auf der Bauteiloberfläche dauerhaft zu kennzeichnen.“
Zur Sicherstellung der Schubübertragung zwischen Alt- und Neubeton ist die Kontaktfuge gemäß EN 1992-1-1 rau oder verzahnt auszuführen. Die Gesteinskörnung muss dabei sichtbar freigelegt sein. Besteht eine carbonatisierte Betondeckung, ist diese im Bereich der Verankerung mit einem Durchmesser von Ø + 60 mm zu entfernen. Die Abtragstiefe muss mindestens der erforderlichen Betondeckung nach EN 1992-1-1 entsprechen.
Auf diese Maßnahme kann verzichtet werden, wenn die Bauteile neu, uncarbonatisiert und vor Witterungseinflüssen geschützt sind.

Das Bohrverfahren beeinflusst den Verbund – und die Bemessung

Bohrlöcher sind mit Hammerbohrern, Pressluftbohrern oder Diamantbohrern gemäß den Vorgaben der ETA des jeweiligen Mörtelsystems herzustellen. Das gewählte Bohrverfahren kann die Verbundfestigkeit unmittelbar beeinflussen und unter Umständen nicht vollständig durch die ETA abgedeckt sein.
Diamantbohrungen erzeugen glatte, gleichmäßige Bohrlochwände mit reduzierter mechanischer Verzahnung. Der relative Rauheitsparameter liegt laut verschiedener Untersuchungen wie etwa von Unterweger und Bergmeister bei etwa 65 % für die Betonfestigkeitsklasse C20/25. Im Vergleich dazu ergibt eine Hammerbohrung eine gröbere Oberflächenstruktur, bei der der Rauheitswert bei etwa 35 % für C50/60 liegt.
Zur Verbesserung des Verbundverhaltens bei Diamantbohrungen können spezielle Aufrauwerkzeuge eingesetzt werden, die die Rauheit der Bohrlochwand gezielt erhöhen. Ein Beispiel hierfür ist das Hilti-Tool TE-Y RT „Flex Fork“ (Hilti), das mit rotierenden Zinken eine mechanische Aufrauung des Bohrlochs erzeugt und so die Haftung zwischen Mörtel und Beton verbessern kann.
Welche Bohrmethode zur Anwendung kommt, hat jedoch nicht nur Einfluss auf die Qualität des Verbunds, sondern auch auf die Bemessungsparameter. Die daraus resultierenden Anforderungen an Verankerungs- und Übergreifungslängen sind bereits im Leistungsverzeichnis eindeutig zu definieren – insbesondere für den Fall, dass auf der Baustelle ein Wechsel des Bohrverfahrens notwendig wird. Zusätzlich beeinflusst das gewählte Verfahren die erforderliche Mindestbetondeckung (c_min) und damit auch die Lage zulässiger Bohrpunkte im vorhandenen Tragwerk.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Autoren, die Bemessung grundsätzlich sowohl für Hammerbohrverfahren als auch für Diamantbohrungen durchzuführen. Auf diese Weise lässt sich der Einfluss des Bohrverfahrens auf Verankerungslängen, Übergreifungslängen und mögliche Bohrpositionen im Bestand realistisch einschätzen und planerisch absichern.

Injektion und Einbau: kein Platz für Improvisation

Der Mörtel wird über geprüfte Auspressgeräte eingebracht – mit kontrolliertem Mischungsverhältnis von Harz und Härter. Die ersten Zentimeter Material sind zu verwerfen. Danach wird der Mörtel blasenfrei bis zur Bohrlochmündung injiziert. Der Bewehrungsstab wird sofort in die vorgegebene Tiefe eingeschoben, ggf. fixiert. Überkopfmontagen erfordern zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.
Für den Einbau dürfen ausschließlich zugelassene Geräte verwendet werden – gemäß ETA. Abweichungen sind nicht zulässig. Die korrekte Ausführung richtet sich nach der Konstruktionszeichnung und den Herstellervorgaben. Alles andere ist Ausführungsfehler.

Dokumentation: Protokollpflicht auf Baustelle

Für jeden Anschluss ist ein Montageprotokoll anzufertigen – direkt vor Ort, dokumentiert, unterzeichnet. Es muss während der Bauzeit verfügbar sein und mindestens fünf Jahre archiviert werden. Das Protokoll dokumentiert nicht nur die Einhaltung der Montagevorgaben – es ist auch Grundlage für spätere Prüfungen, Haftungsfragen oder Nachträge.

Sackware-Mörtel: nicht für planbare Qualität

Im Unterschied zu Kartuschensystemen müssen Mörtelprodukte in Sackware manuell auf der Baustelle angemischt werden. Die Qualität der Mischung hängt dabei wesentlich vom Können und der Sorgfalt des ausführenden Personals ab. Parameter wie Mischverhältnis, Viskosität und Einfüllqualität unterliegen hohen Streuungen und sind in der Praxis nur schwer reproduzierbar und kontrollierbar. Aus diesem Grund existiert bislang keine Bewertung dieser Systeme nach einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD). Eine Bemessung nach Eurocode oder Technischem Bericht TR 069 ist somit nicht zulässig.

Fazit

Nachträglich installierte Bewehrungsanschlüsse sind keine Randerscheinung, sondern sicherheitsrelevante Verbindungen im Tragwerk. Ihre Planung und Ausführung erfordern eindeutige Vorgaben, eine nachvollziehbare Bemessung sowie eine kontrollierbare, normgerechte Umsetzung auf der Baustelle. Dabei müssen insbesondere das Bohrverfahren, die Wahl des Geräts, die Qualifikation des ausführenden Personals und die lückenlose Dokumentation so geplant werden, dass sie technisch umsetzbar und prüffähig sind. Andernfalls entsteht aus einer statisch erforderlichen Verbindung ein potenzielles Risiko. In Teil 4 dieser Serie zeigen wir, wie sich diese Anforderungen systematisch in eine belastbare Bemessungslogik überführen lassen – inklusive der normativen Grundlagen und Gültigkeiten.


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